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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09   

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https://dejure.org/2009,22437
LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09 (https://dejure.org/2009,22437)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09 (https://dejure.org/2009,22437)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - L 32 AS 1592/09 (https://dejure.org/2009,22437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebskostennachzahlungen als Unterkunftkosten § 22 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bei nicht mehr voller Übernahme der laufenden Kosten; Betriebskostennachzahlungen bei gleichzeitiger Übernahme von unangemessenen Kosten durch den Leistungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 3
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung einer Heizkostennachzahlung bei Überschreitung der Angemessenheitsgrenze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 19.09.2008 (B 14 AS 54/07 R) herausgestellt, dass auch eine Senkung der Heizkosten nur unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II erfolgen dürfe, dass heißt im Rahmen eines Absenkungsverfahrens mit einer Übergangsfrist von bis zu sechs Monaten.

    Das BSG hat in der vom SG angeführten Entscheidung vom 19. September 2008 (B 14 AS 54/07 Rn. 22) ausgeführt, dass diese Vorschrift auch für die Heizungskosten gilt, obwohl nach dem Wortlaut nur von der Unterkunft die Rede ist.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09
    Richtig hat es zunächst ausgeführt, dass ein Nachzahlungsverlangen des Vermieters zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat gehört (so jetzt auch ausdrücklich BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - Rn. 16).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09
    Akzeptiert die Behörde die Kosten der Unterkunft als angemessen, kann der Leistungsberechtigte davon ausgehen, dass die Kosten der Unterkunft in vollem Umfang übernommen werden (BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - B 14 AS 14/08 R - Rn. 29).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - L 26 AS 1060/09

    Betriebskostennachforderung; Heizkostennachforderung; einmalige Kosten der

    Erst die Kostensenkungsaufforderungen des Beklagten vom 02. Januar 2008 und 11. März 2008 vermitteln die erforderliche Kenntnis von Kostensenkungsmaßnahmen mit der Folge, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Betriebs- und Heizkosten entsprechend der Abrechnung vom 26. November 2008 bzw. die hieraus resultierenden Nachforderungen vom Beklagten zu übernehmen sind (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2009, L 32 AS 1592/09, juris).

    Mit dem - im Zeitpunkt der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 28. Dezember 2009 (L 32 AS 1592/09, aaO) noch nicht ergangenen - Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. März 2010 (B 4 AS 62/09 R, aaO) und im Lichte der Entscheidungen des BSG vom 17. Dezember 2009 und 1. Juni 2010 (B 4 AS 19/09 R und B 4 AS 78/09 R, aaO) ist höchstrichterlich geklärt, wie Betriebs- und Heizkostennachforderungen für Zeiträume vor Zugang einer Kostensenkungsaufforderung rechtlich zu bewerten sind.

  • SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 9212/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der

    Übernimmt ein SGB-2-Leistungsträger die tatsächlichen monatlichen - möglicherweise unangemessenen - Unterkunfts- und Heizkosten, muss er grundsätzlich auch die für diesen Zeitraum aus einer Heiz- und Betriebskostennachforderung resultierenden Kosten übernehmen, auch wenn sie erst zu einem Zeitpunkt fällig gewesen sind, an dem sich möglicherweise die Unangemessenheit der Wohnung herausgestellt hat (Anschluss an LSG Berlin-Potsdam vom 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09).

    Daraus folgt, dass der Beklagte alle bis September 2007 tatsächlich entstandenen Kosten übernehmen muss, auch wenn sie erst zu einem Zeitpunkt fällig gewesen sind, an den sich möglicherweise die Unangemessenheit der Wohnung herausgestellt hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Dezember 2009 - L 32 AS 1592/09 - juris; Revision hiergegen anhängig unter B 14 AS 12/10 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 15 AS 248/10
    Allerdings wird das SG im weiteren Verfahren noch zu prüfen haben, welche Bedeutung § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II (Kostensenkungsaufforderung) in der vorliegenden Fallkonstellation hat, insbesondere ob eine rückwirkende Absenkung von Heizkosten nicht zulässig ist (vgl. hierzu Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 28.12.2009 - L 32 AS 1592/09 -, anhängig beim Bundessozialgericht unter dem Az. B 14 AS 12/10 R).
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